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FördervereinDer Vorstand und der Vergabeausschuss des VFFL setzen sich wie folgt zusammen:
Wir haben einen gut funktionierenden Förderverein an der Liebfrauenschule. Er unterstützt den Schulbetrieb mit finanziellen Mitteln, die vom Schuletat nicht bestritten werden können.
Die Mitgliedschaft kann befristet erworben werden. Sie endet in diesem Falle, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Schülerin/Schülerinnen, die im Beitrittsantrag benannt ist/sind, die Schule verlassen. Die Mitgliedschaft kann unbefristet erworben werden. Zu ihrer Beendigung bedarf es der Kündigung. Kündigungen sind schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten und sind nur mit einer einmonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres zulässig. Die Mitgliedschaft erlischt ferner mit sofortiger Wirkung bei Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand aus wichtigem Grunde und beim Tod eines Mitgliedes. Bei ihrem Ausscheiden haben die Mitglieder keinen Anspruch an das Vereinsvermögen. (Anmerkung: In beiden Fällen – befristet oder unbefristet – kann die Mitgliedschaft gekündigt werden) |
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