Liebfrauenschule Ratingen
 
AktuellesAktuelles Informationen
Veranstaltungen
Terminübersicht
Pressespiegel

SchulportraitSchulportrait Steckbrief
Leitbild
Schulseelsorge
MenueSchulgemeinde

Leben und LernenLeben und Lernen
SchullebenSchulleben
LernenLernen

AkzentuierungAkzentuierung
Musik
Soziales Engagement
Kooperationen

ArchivArchiv
Schuljahre
Alte Website

SchülerzeitungSchülerzeitung

powered by:
TriaNet Computer und Netzwerktechnik

Förderverein

Der Vorstand und der Vergabeausschuss des VFFL setzen sich wie folgt zusammen:  

1. Vorsitzender Alois Clermont
Stellv. Vorsitzender Stefan Knüpper
Schriftführerin (Schulpflegschaftsvorsitzende) Marion Steinbrink
Kassenführerin Isabella Bender
Kassenprüfer Britta Griethe
Elternvertreter Vergabeausschuss  Frau Wolter
Elternvertreter Vergabeausschuss Frau Benneckenstein
Schulleiter Johannes Steggers
Vertreter des Kollegiums André Schürmann

Wir haben einen gut funktionierenden Förderverein an der Liebfrauenschule. Er unterstützt den Schulbetrieb mit finanziellen Mitteln, die vom Schuletat nicht bestritten werden können.

Neben der schulischen Ausstattung, wie Informatikraum, Beschaffung von Lehrmitteln, sportlichen Geräten, Unterstützung der Fachschaft Musik macht sich der Förderverein stark für Projekte, die ein angenehmes Leben und Lernen in der Schule möglich machen, wie zum Beispiel der Spielplatz, die Sitzgruppe für den Unterricht im Freien und der Eisenbahnwaggon.

Es ist ja allgemein bekannt, dass die Zuschüsse von Land und Kirche immer geringer werden. Umso wichtiger wird die Stellung des Fördervereins. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Zahl der Mitglieder steigend ist. Ziel sollte es sein, dass alle Eltern Mitglied des Fördervereins sind.

Eine Beitrittserklärung erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Dort ist auch die Satzung des Fördervereins einsehbar.

Wir unterstützen und helfen:        

  • Fachschaft Informatik
  • Fachschaft Musik
  • Schüleraustauch 
  • und vieles mehr ...   
Förderverein-Satzung Auszug aus der Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Liebfrauenschule, Erzbischöfliche Realschule für Mädchen e.V.
§ 3 Mitglieder  Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Sie beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Erklärung erfolgt. 

Die Mitgliedschaft kann befristet erworben werden. Sie endet in diesem Falle, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Schülerin/Schülerinnen, die im Beitrittsantrag benannt ist/sind, die Schule verlassen. 

Die Mitgliedschaft kann unbefristet erworben werden. Zu ihrer Beendigung bedarf es der Kündigung. 

Kündigungen sind schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten und sind nur mit einer einmonatigen Frist zum Ende des Kalenderjahres zulässig. Die Mitgliedschaft erlischt ferner mit sofortiger Wirkung bei Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand aus wichtigem Grunde und beim Tod eines Mitgliedes.
 
Bei ihrem Ausscheiden haben die Mitglieder keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.  

(Anmerkung: In beiden Fällen – befristet oder unbefristet – kann die Mitgliedschaft gekündigt werden)