Ordnung und Regelungen an der Liebfrauenschule Ratingen


Wir wollen eine Schule sein, in der wir uns alle wohlfühlen und erfolgreich arbeiten können. Als Wegweiser für unser Zusammenleben haben wir folgende Vereinbarungen getroffen:

 

Unser Umgang miteinander
• Wir setzen uns für die Gemeinschaft ein und stellen das Wir
vor das Ich.
• Unsere Aussagen und unser Handeln sind zuverlässig und
ehrlich.
• Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um, grüßen
einander und helfen uns gegenseitig.
• Wir lösen Konflikte gewaltfrei und mit Worten, die nicht verletzen
und gehen, wenn nötig, zu einem der Streitschlichter.


Unser Umgang mit Gegenständen und mit unserer Umgebung


• Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich. Insbesondere
Kaugummis und wasserfeste Stifte sind deshalb nicht erlaubt.
• Wir gehen sorgsam mit unserem und fremdem Eigentum um,
melden einen entstandenen Schaden im Sekretariat und
geben Fundsachen beim Hausmeister ab.
• Wir betreten Fachräume und nutzen schuleigene Geräte nur in
Anwesenheit, bzw. mit Erlaubnis einer Fachlehrerin / eines
Fachlehrers.
• Wir achten auf sparsamen Energieverbrauch und vermeiden
Müll.


Als Selbstverständlichkeit gilt für uns Schülerinnen und Schüler :


• Wir sind eine rauch-, alkohol- und drogenfreie Schule.
• Wir lassen Handys und alle anderen privaten elektronischen
Geräte während der Unterrichtszeit und der Pausen
ausgeschaltet in der Tasche. Notwendige Telefonate führen
wir vom Sekretariat aus. Der Lehrer kann den Handygebrauch
für Unterrichtszwecke erlauben (genauere Informationen siehe
Handyordnung).
• Wir sind für unsere Wertsachen selbst verantwortlich und
tragen sie grundsätzlich bei uns.
• Wir nutzen den Eingang durch das Schülertor und den
Eingang auf der Rückseite des Schulgebäudes.
• Wir halten uns vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss
nicht im Gebäude auf.
• Wir verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof und
verlassen nicht das Schulgelände. Bei Regen dürfen wir in der
Klasse bleiben.
• Wir dürfen in der Mittagspause vor einer AG das Schulgelände
nicht verlassen.
• Wir nutzen den Aufzug nur mit Genehmigung einer Lehrerin /
eines Lehrers.
• Wir melden uns durch die Klassensprecher im Sekretariat, falls
5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrerin / kein Lehrer
in der Klasse sein sollte.
• Wir tragen offene Getränke (z.B. vom Getränkeautomaten)
nicht durch das Haus.


(In der Beschlussfassung der Schulkonferenz vom 19.11.2015)

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Regeln für den Gebrauch von Smartphones

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

Handys sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Moderne Smartphones erfüllen mittlerweile viel mehr Funktionen als nur Telefonieren und dürfen selbstverständlich mit in die Schule gebracht werden. Den Umgang miteinander und das Lernklima an unserer Schule sollen sie aber nicht belasten. Deshalb wird auch zurzeit eine neue Handyordnung erarbeitet, die integraler Bestandteil der Hausordnung sein wird.

Ich weise aber schon jetzt auf folgende verbindliche Regeln hin:

Smartphones, aber auch alle anderen digitalen Medien, bleiben auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet in der Tasche. Da sie nicht versichert sind, werden sie auf eigenes Risiko mitgebracht.

Aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten können Smartphones bei Klassenarbeiten, zentralen Prüfungen und schriftlichen Übungen als unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt werden. Um Täuschungsversuchen vorzubeugen, ist es allen Lehrerinnen und Lehrern erlaubt, die Mobiltelefone vor einer Leistungsüberprüfung einzusammeln. Ein entsprechender Schutz (Displayfolie, Hülle) vor möglichen Beschädigungen ist für diesen Fall zwingend notwendig. Da wir für Beschädigungen nicht haften, sollte man das Mobiltelefon, wenn man mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, zu Hause lassen.

Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrperson oder der Schulleitung. Die Persönlichkeitsrechte anderer sind grundsätzlich zu achten.

Werden mit dem Handy strafbare Inhalte konsumiert, erstellt, gespeichert oder getauscht, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet. (Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 22.8.2014, Abschnitt 3.2.3)

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bärens

Schulleiter

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Kleiderordnung für Lehrer/innen und Schüler/innen der Liebfrauenschule Ratingen

 

Es geht nicht um Einschränkung oder Bevormundung – wir bereiten die Schüler/innen auf das berufliche Leben und auf das Verhalten unserer Gesellschaft vor. Dazu gehört, dass man sich den Anlässen entsprechend zu kleiden hat.

Präzisierung:

 

1. Schulangemessene Kleidung ist dezent und blickdicht – Dekolleté und Po sind deutlich, die Oberschenkel zur Hälfte und der Bauch ist weitestgehend bedeckt.

Leggings gehören in den Sportunterricht oder werden mit einem langen Oberteil getragen, das den Po bedeckt.

2. Sie provoziert, diskriminiert, beleidigt bzw. belästigt nicht und ist nicht aufreizend. Dies schließt provokante Aufdrucke (gewalt- und drogenverherrlichend, rassistisch und sexistisch) ein.

3. Unterwäsche wird nicht provokativ sichtbar getragen.

4. In den Räumlichkeiten werden keine Kopfbedeckungen (Kappen und Mützen) getragen.

5. Festliche Anlässe (z.B. Gottesdienste, Konzerte, Schulabschluss-feiern) verlangen ein besonderes Feingefühl in der Kleidungsauswahl.

 

Bei Verstößen gegen diese Kleiderordnung hält die Schule Ersatzkleidung bereit. Jede Lehrkraft entscheidet im konkreten Fall, ob ein Verstoß vorliegt.

Die Kleiderordnung unterliegt ständiger Überprüfung und wird den zeitgemäßen Umständen angepasst.

Mai 2023

 

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Kleiderordnung LFS Ratingen Änderungen-1
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Beschwerdemanagement

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